Preisliste für Selbstzahler
Podologische Behandlung Nagelbearbeitung und Hornhautabtragung, inkl. Befundung, Entfernung von Clavi (Hühneraugen) und Schrunden, Reinigung der Nagelfalze, Abtragen pathologischer Nagelverdickungen, Hygienepauschale und Beratung. | 62,00€ |
Podologische Teilbehandlung Nagelbearbeitung, inkl. Befundung, Reinigung der Nagelfalze, Abtragen pathologischer Nagelverdickungen, Hygienepauschale und Beratung. oder Hornhautabtragung, inkl. Befundung, Entfernung von Clavi (Hühneraugen) und Schrunden, sowie Hygienepauschale und Beratung. | 44,00€ |
Zusatzleistungen zur Podologischen Behandlung: | |
Aufschlag Nagellackentfernung | 10,00 € |
Aufschlag Fußbad (5 Minuten) Bitte beachten Sie, dass wir vor den Behandlungen aus hygienischer und | 12,00 € |
Aufschlag Mehraufwand In seltenen Ausnahmefällen kann eine Podologische Behandlung sehr | nach Umfang |
Einzelleistungen: | |
Abtragung des erkrankten Nagelteils bei Nagelpilz Großzehe (pro Nagel) inkl. Befundung, Hygienepauschale und Beratung | 18,00 € |
Abtragung des erkrankten Nagelteils bei Nagelpilz Zeh 2- 5 (pro Nagel) inkl. Befundung, Hygienepauschale und Beratung | 12,00 € |
Einzelne Druckentlastung eines Nagels durch Tamponade inkl. Befundung, Hygienepauschale und Beratung | 20,00 € |
Einzelne Entfernung eines Hühnerauges (Clavus) / des verhornten Teils inkl. Befundung, Hygienepauschale und Beratung | 25,00 € |
Nagelprothetik Großzehe (pro Nagel) inkl. Befundung, Hygienepauschale und Beratung | 30,00 € |
Nagelprothetik Zeh 2-5 (pro Nagel) inkl. Befundung, Hygienepauschale und Beratung | 20,00 € |
Herstellung individueller Orthose zur Druckentlastung + Material für individuell angefertigte Orthose (pro Gramm) inkl. Befundung, Hygienepauschale und Beratung | 45,00 € + 1,00 €/g |
Spangenbehandlungen bei eingewachsenen Nägeln (Unguis incarnatus) sind seit 2022 im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und können durch einen Arzt verordnet werden.
Spangenbehandlungen bei Unguis incarnatus führen wir ausschließlich auf ärztliche Anweisung durch, daher mit Heilmittelverordnung oder Privatrezept.
Die Behandlung des Unguis incarnatus mit eine Nagelspange ist in folgenden Fällen nicht anzuraten:
- bei sehr langsames Nagelwachstum,
- bei stark ausgeprägte Polyneuropathie
- ausgeprägte Hypergranulation mit starker Blutungsneigung bei sehr schmerzempfindlichen Patienten
- bei Onychomykose (Nagelpilz) an über 1/5 der Nagelplatte
- bei bestehender Onycholyse (Nagelablösungen)
Spangenbehandlungen aus rein kosmetischen Gründen werden nicht von Krankenkassen übernommen.
Da jede Behandlung ein Risiko beinhaltet, führen wir Spangenbehandlungen ohne ärztliche Verordnung nur in Ausnahmefällen durch.
Hausbesuche werden nur auf ärztliche Anweisung per Heilmittelverordnung durchgeführt.