Willkommen

in der Podologischen Fachpraxis Swantje B. Boom

Behandlungen mit Heilmittelverordnung

Sehr geehrte Patienten,

Sofern keine Befreiung vorliegt, ist unsere Praxis im Auftrag Ihrer Krankenkasse verpflichtet, einen Eigenanteil für jede Verordnung von Ihnen zu berechnen.

Der Betrag wird ab der ersten Behandlung für die gesamte Verordnung fällig und errechnet sich wie folgt:
10 % der gesamten Behandlungskosten
+ 10,00 € Verordnungsgebühr

Diese Kosten orientieren sich an der geltenden GKV-Vergütung. Über Ihren voraussichtlichen Zuzahlungsbetrag informieren wir Sie zu Behandlungsbeginn. 

Sollten Preissteigerungen seitens der GKV erfolgen, führt dies zur Anpassung Ihrer Zuzahlung und Nachberechnung von Teilbeträgen. Bei vorzeitiger Beendigung der Therapie erfolgt eine entsprechende Rückerstattung noch offener Zuzahlungsbeträge.

Bitte beachten Sie, dass die erste Behandlung einer Heilmittelverordnungen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung erfolgen muss, damit diese nicht Ihre Gültigkeit verliert. Oft kann es daher von Vorteil sein, erst einen Termin zu machen und sich dann die Heilmittelverordnung ausstellen zu lassen.

Eine Befreiung von der Zuzahlung besteht, wenn:
der/die Patient*in Minderjährig ist (§ 32 Abs. 2 Satz 1 SGB V)
der/die Patient*in einen Befreiungsausweis vorweisen kann (Überschreitung der Belastungsgrenze gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 SGB V) 


Ausfallgebühr
Bitte beachten Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Sollten Termine nicht oder nicht zeitgerecht abgesagt werden, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 30,00 € je Behandlung zu berechnen.