Behandlungen mit Privatrezept
Sehr geehrte Patienten,
auf einem Privatrezept muss die Podologische Komplexbehandlung, oder Medizinische Fußpflege verordnet sein. Die Anzahl der Behandlungen kann vom Arzt beliebig festgelegt werden.
Das Privatrezept begründet die Heilbehandlung als medizinisch notwendige Maßnahme z.B. zur Vermeidung von Hautschädigungen oder bei verdicktem oder verändertem Nagelwachstum, daher sind die Behandlungen umsatzsteuerfrei.
Als Versicherter bei den Gesetzlichen Krankenkassen:
Die Behandlung auf Privatrezept muss vom Patienten selbst bezahlt werden.
Sie wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, erspart Ihnen als Kassenpatienten jedoch die zusätzlichen 19 % Umsatzsteuer, sollte medizinischer Behandlungsbedarf vorliegen.
Als Versicherter bei den Privaten Krankenkassen:
Die Behandlung auf Privatrezept muss vom Patienten zunächst selbst bezahlt werden.
Anschließen reichen Sie Ihre Rechnung und Ihre Rezeptkopie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung zur Erstattung der Kosten ein.
Wir übernehmen keine Garantie für die Kostenübernahme Ihrer privaten Kranken-/ Beihilfskasse. Im Zweifelsfall klären Sie die Kostenübernahme bitte im Vorfeld mit Ihrem Kostenträger.
Unsere Preise orientieren sich an der geltenden GKV-Vergütung.